Der Cannabis Socialclub Hannover e.V. ist ein eingetragener Verein nach deutschem Vereinsrecht. Grundlage ist die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz. Die Gründung, Organisation und Haftung des Vereins ist in den §§ 21–79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.
Wir planen die Gründung und Förderung von Cannabis Anbaugemeinschaften nach KCanG, das aber nicht in Kraft ist und Regelungen für Cannabis Anbaugemeinschaften bisher nicht festschreibt. Wir begrüßen Neumitglieder, die uns auf dem Weg begleiten möchten, darüber hinaus wird die Mitgliedschaft im CSC auch Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einer unserer Anbaugemeinschaften. Dieser Verein hat am 01.04.2024 kein Cannabis!
LEGALIZE MARIJUANA!