Warum Cannabis verboten wurde

Seit vielen tausend Jahren ist Cannabis eng mit der Entwicklung der Menschheit verbunden.

Es ist eine der ältesten Nutz-und Heilpflanzen, die wir kennen. Es gilt als das Aspirin der Antike, die ältesten Funde in Deutschland sind 4.000 Jahre alt. In Amerika war Cannabis im 19. Jahrhundert das am häufigsten verschriebene Schmerzmittel und auch in Deutschland völlig normal und in Apotheken frei verkäuflich. Die Hanfbauern rauchten Knaster und von Problemen konnte man wirklich nicht sprechen.

Der einzige Grund, warum es bei den Genfer Opiumkonferenzen überhaupt auf die Liste der gefährlichen Drogen kam, war das Betreiben des ägyptischen Abgesandten. Nach langem Zögern stimmte auch Deutschland für den Verbleib von Hanf auf der Liste, und zwar auf Druck der Pharmakonzerne Merck und Bayer, weil Ägypten andernfalls mit einem Einfuhrverbot von Kokain (Merck) und Heroin (Bayer) drohte! Ein echter Treppenwitz der Geschichte. 1925 
 
Ab den 1930er Jahren befeuerte der Leiter des Federal Bureau of Narcotics (FBN), Harry Anslinger, mit Unterstützung der Chemie- und der Holzpapiergiganten DuPont und Hearst, die Hanf als Konkurrenz verdrängen wollten, in einer beispiellosen Lügen- und Hetzkampagne die Furcht vor Cannabis in den USA) s. "Reefer Madness"). 
 
Hauptsächlich zum Schaden der schwarzen und hispanischen Bevölkerung, unter Nixon auch gegen die Friedensbewegung während
des Vietnam Krieges ("we knew it wasn't illegal to be black or against war, but we got them on Cannabis!"). Nach zähem Ringen konnte Anslinger 1961 auch in der UN-Drogenkommission das Hanfverbot in Form des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel durchsetzen und so wurde der Anbau, Handel und Konsum weltweit verpflichtend unter Strafe gestellt. Cannabis wurde also keineswegs auf Anraten von Medizinern, Wissenschaftlern, Juristen, Soziologen oder Psychologen verboten, sondern ausschliesslich auf Betreiben von Wirtschaftslobbyisten und Rassisten und entgegen jeder Empfehlung der Fachleute. 
 

Das so genannte Drogenproblem

Das so genannte Drogenproblem gibt es Deutschland seit den 1960er Jahren, seit dem Verbot also. Die Verfügbarkeit und der Konsum stiegen seit dem Cannabisverbot dramatisch an. Die Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes von 1982 sollte sich "voll gegen den aus Gewinnsttreben handelnden Großtäter" richten (Bundesregierung 1980). Doch die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Im Wesentlichen werden bis heute Kleinhändler und Konsumenten verfolgt. Mit miserablem Erfolg und hohen Kosten. 
  

Das Verbot eines Genussmittels ist verfassungswidrig

Das politische Ziel, Selbstschädigung zu vermeiden, ist zwar legitim, aber nach dem in der Verfassung verankerten Selbstbestimmungsrecht ist es nicht strafbar, das Risiko einer Selbstschädigung einzugehen. Selbst wenn es für legitim gehalten würde, die Selbstbestimmung in diesem Fall einzuschränken, müsste diese Maßnahme auch nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen. Aber die Prohibition ist keine geeignete Maßnahme, sie kann Missbrauch und Abhängigkeit nicht verhindern, nicht einmal vermindern. 

Darüber hinaus wird durch die Prohibition das Risiko einer Selbstschädigung nicht verringert, sondern erhöht: u.a. durch fehlende Kontrolle des Konsumentenalters, schädliche Streckmittel und überhöhte Preise. Cannabis ist ein Rauschmittel, es kann Abhängigkeiten erzeugen und Menschen mit psychischer Vulnerabilität schädigen, dazu gehören insbesondere Kinder und Jugendliche. In der Begründung des BtMG wird der Schutz der Jugend besonders betont. Es wird unterstellt, dass der Jugendschutz durch die Prohibition am besten gewährleistet sei. Diese Auffassung ist schlicht widerlegt. Unter der Prohibition hat ab den späten 1960er Jahren in Deutschland der Konsum von Drogen auch unter Jugendlichen und Heranwachsenden dramatisch zugenommen.

In den folgenden 40 Jahren wurde maximal gegen fast 40.000 Jugendliche und über 50.000 Heranwachsende ermittelt. „Vornehmlich bei Jugendlichen nahm die Probierbereitschaft von Cannabis und Ecstasy zu“ (BKA 2001: 7). Nach den Befragungen der letzten Jahrzehnte haben in den letzten 20 Jahren von den 12-17-Jährigen zwischen 5 und 15% jemals und zwischen 5-10% (bis 500.000 Jugendliche) im Jahr vor der Befragung eine illegale Droge genommen; 90% davon nur Cannabis (BZgA 2001, 2011). Bis zu 30% der Erstkonsumierenden von Heroin und Amphetaminen waren unter 21 Jahre alt (bis zu 10% unter 18 Jahre). Beim Kokain waren es maximal 15% (5%), beim Ecstasy 50% (10%). Diese Zahlen zeigen nicht an, dass die Prohibition den Konsum von „Drogen“ bei Jugendlichen verhindern kann. Sie zeigen an, dass Jugendliche in großem Stil strafrechtlich verfolgt werden, weil sie trotz des Verbotes „Drogen“ konsumieren” (Cousto 2011: 12).

Das Verbot ist also unwirksam

In einer Befragung von 2001 war Strafverfolgung nur für 3% der Befragten ein Grund, auf illegale Substanzen zu verzichten (BZgA, 2001). Häufiger genannte Gründe waren: kein Interesse, Angst vor Rausch, gesundheitlichen Schäden oder Abhängigkeit.

Cannabis ist keine harte Droge und kann es auch durch alle Züchtungserfolge nicht werden. Die Wirkstoffe in Cannabis sind nicht toxisch und es gibt keine letale Dosis. Durch Aufkonzentration ist ein beliebig hoher THC Anteil in einem Produkt schon immer möglich gewesen. Das Problem ist eher, dass man nie weiß, wie hoch der Anteil gerade ist, weil es nicht draufsteht. Und auch nicht, was sonst noch drin ist: Haarspray, Sand, Blei, Glas, LSD, Opium… Zudem stieg der Anteil von THC im Verhältnis zum CBD, was Cannabis schlechter verträglich macht. Wie beliebt THC arme Sorten mit hohem CBD Anteil auf einem freien Markt wären, kann man derzeit in der Schweiz beobachten. Weiterhin liess sich eine Ausweichreaktion auf sogenannte Kräutermischungen oder  Badesalze feststellen, mit tödlichem Ausgang für 98 Personen 2016 (39 2015). Das sind unmittelbare Folgen der Prohibition von Cannabis.

In etlichen Ländern der Welt hat man den Umgang mit Cannabis liberalisiert (Holland, Portugal, tschechische Republik, Uruguay, USA, Canada u.e.m.). Alle Studien über die Auswirkungen zeigen nicht an, was viele hierzulande befürchten: Anstieg des Konsums bei Jugendlichen, Zunahme von Verkehrsunfällen unter dem Einfluss von Marijuana, Explosion der Gesundheitskosten und so weiter. Stattdessen hat man die Probleme dort eingegrenzt und kann daran arbeiten sie zu lösen. Und die Mittel dazu hat man allein schon wenn man das Verhältnis der Ausgaben für Strafverfolgung und Prävention von 90 zu 10 auf 10 zu 90 ändert. 'Wir brauchen nicht noch eine legale Droge' ist nur der argumentfreie Ruf aus dem Lager der Hersteller legaler Drogen. Und der Gesetzgeber macht keine Anstalten, die Werbung dafür im öffentlichen Raum und die Rund-um-die-Uhr Versorgung in für Jugendliche zugänglichen Geschäften zu verbieten. Wer redet hier eigentlich von Jugendschutz?

Cannabis ist keine Einstiegsdroge. Das sind die legalen Drogen Alkohol und Nikotin, die der Gesetzgeber vor Beschränkungen schützt und gegen die Jugendschützer und Suchthilfeeinrichtungen einen umso mühsameren Kampf führen.

Eine Legalisierung ist nicht das falsche Signal. Es ist das richtige Signal, daß Cannabiskonsum bei Erwachsenen unspektakulär, moderat und verantwortungsvoll sein kann und muss.

Cannabis macht friedlich: Es gibt schlicht keinen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Gewaltstraftaten.

Cannabis zum unspezifischen Konsum ist ein Rauschmittel, und im  Gegensatz zu einem Betäubungsmittel ist es eine Heil- und Nutzpflanze mit berauschender Wirkung. Viele Menschen konsumieren es wegen der psychotropen Nebenwirkungen unter oft unbewusster oder unterbewusster Inkaufnahme einer heilenden oder auch schädigenden Wirkung. Cannabis ist ein rein pflanzliches Heilmittel und vielfältig einsetzbar (chronische Schmerzen, Multiple Sklerose,Tourette-Syndrom, depressive Störungen ADHS, u.v.m.). Es hat keine körperliche Schädigung zur Folge, auch nicht für das Ungeborene. Allein die Fürsorgepflicht gebietet es während der Schwangerschaft keine Drogen zu nehmen. Es liegt aber wohl auf der Hand dass ungleich mehr Schwangerschaften unter dem Einfluss von Alkohol als von Cannabis zustandegekommen sind und das mit nachweisbar schweren Folgen für das Ungeborene (FAS).

Jeder Richter sollte diese Punkte in seiner Urteilsbegründung würdigen, aber wenn es weiter dabei bleibt dass Cannabis verboten ist, weil es eine illegale Droge ist, bleibt es auch dabei dass der Staat weiter auf seiner Bankrotterklärung in Sachen Drogenpolitik besteht.

 

Medizinisches Cannabis

Das Hanfgewächs Cannabis ist sehr vielseitig und jede Facette wird vielseitig betrachtet.

Besonders virulent sind Diskussionen um den medizinischen Nutzen dieser Pflanze. Häufig sind solche Diskussionen von voreingenommenen Standpunkten geprägt und enden dort wo sie begonnen haben. In solchen Fällen wünscht man sich oft einen objektiven Schiedsrichter der, wie in einem Boxkampf, die Punkte zählt und einen Gewinner kürt. Ein Experte müsste er sein und Falkenaugen müsste er haben. Doch gibt es ihn überhaupt? Das Bundesministerium für Gesundheit stellte sich dieselbe Frage und die Antwort lautet: ja – der Schiedsrichter ist die Wissenschaft!

Die Ludwig-Maximilians-Universität (kurz: LMU) München zählt zu den Top-Universitäten in Europa. Sie erhielt vom Bundesministerium den Auftrag die Forschungslandschaft um Cannabis aufzuräumen. Also bildete die LMU eine Forschergruppe welche, gemeinsam mit 30 nationalen und internationalen Experten, über 2.000 Studien der letzten 10 Jahre auswertete. Die Ergebnisse der sogenannten CaPRis-Studie sind hier zusammenfasst. Man kann davon ausgehen, dass die Wissenschaftler klasse Arbeit geleistet haben und der Objektivität oberste Priorität zugeschrieben haben. Jedoch sollte einem bewusst sein, dass diese objektive Arbeit kein objektives Ziel hat, denn, „mit dieser Studie sollte der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand zu den Risiken des Cannabis- Freizeitkonsums und zu dem Potential von Cannabisarzneimitteln wissenschaftlich analysiert und dargestellt werden.“. Ich betone: Risiken von Freizeitkonsum und Potential von Arzneimitteln. Der Auftraggeber ist also gegen Freizeitkonsum, aber hat kein Problem mit Cannabis als Arzneimittel. Wie auch sollte man heutzutage noch etwas gegen Cannabis als Arzneimittel haben? Cannabis ist gegenwärtig nicht mehr aus großen Bereichen der medizinischen Versorgung wegzudenken. Die wissenschaftliche Evidenzlage zum medizinischen Nutzen von Cannabis ist ebenso erdrückend wie die positiven Erfahrungen von praktizierenden Ärzten. Hierüber wird auch in den Massenmedien ausgiebig berichtet. Rein politisch wäre es also äußerst ungeschickt sich gegen Arzneimittel aus Cannabis zu positionieren. Und man darf nicht vergessen, dass das auftraggebende Bundesministerium eine behördliche Institution ist und somit politisch gesteuert wird. Auch wenn die jetzige Regierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse würdigt und das Ziel eines kontrollierten Marktes formuliert hat, bleibt es dennoch schwer, das Stigma, das Cannabis anhaftet, auch in den eigenen Reihen zu überwinden. Es bleibt ungewiss wie lange sie dem zunehmenden Druck Wissenschaft un der Öffentlichkeit standhalten. Ein politischer Diskurs sei hier vermieden, weswegen wir uns nachfolgend auf die medizinische Versorgung mit Cannabis konzentrieren.

Cannabis verordnen

In einem Punkt ist man sich einig: wer krank ist und Arzneimittel braucht, soll sie bekommen. Und derjenige der dies entscheidet ist kein anderer als unser Hausarzt neben an – Fachärzte oft noch besser, Hauptsache kassenärztlich zugelassen. Der Arzt muss es nur richtig verordnen. Problematisch ist jedoch, dass die ganze Cannabis-Verordnungs-Geschichte für viele Ärzte noch recht neu ist. Unsichere Ärzte haben oft Angst falsch zu verordnen, denn dann bleiben sie unter Umständen nicht nur auf den Kosten sitzen, sondern kriegen auch noch eine von ihrer kassenärztlichen Vereinigung auf den Latz. Jeder Arzt ist der Vereinigung seines Bundeslandes zugeordnet. Sie sind Institutionen die ihre Ärzte überwachen, aber auch vertreten und unterstützen. Auf Bundesebene werden sie wiederum von der kassenärztlichen Bundesvereinigung vertreten. Sie informiert auf ihrer Website darüber, wie man Cannabis richtig verordnet. Hierin ist unter Anderem geschildert, dass Cannabis offiziell ein Betäubungsmittel ist und daher erstmal von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Der Antrag ist an keine Form gebunden und sollte idealerweise mit dem Arzt gestellt werden. Da die Wissenschaft zur Pharmakokinetik von Cannabis noch recht neu ist, kann es nicht schaden unwissenden Ärzten Evidenz vorzulegen und z. B. die oben erläuterte CaPRis-Studie zur Hand zu haben. Wichtig ist hierbei der Bezug zur Krankheit unter der man leidet. Ebenso wichtig ist, dass

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung  

  • nicht zur Verfügung steht oder
  • im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht angewendet werden kann, 
  1. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.“.

Ganz schön kompliziert. Soll man mit dem Arzt einen Aufsatz schreiben? Könnte man. Im Netz lassen sich jedoch Vordrucke finden, welche die Antragstellung wesentlich erleichtern können. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um amtliche Dokumente handelt, sondern beispielsweise Hilfestellungen von Selbsthilfenetzwerken sein können.

 

Hanf als nachhaltiger & umweltfreundlicher Rohstoff


 [Quelle https://naturschutzbund.at/]

Könnte Hanf in einer Welt, in der wir uns an synthetische Einwegprodukte und der Umwelt schadende Verfahren gewöhnt haben, die Geheimwaffe im Kampf gegen die "Plastikflut" sein?

Hanf war über viele Jahrhunderte eine alte Kulturpflanze des Menschen
. Sie stellt eine nachhaltige und erneuerbare Ressource dar mit zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten im Alltag. Jahrzehntelange Stigmatisierung und Fehlinformation haben ihre Verwendung massiv zurückgedrängt.

Sogenannter "Industriehanf" darf vom psychotropen Cannabinoid THC nur vernachlässigbare Mengen beinhalten. Aufgrund der THC-Nutzung wurde aber auch Industriehanf über Jahrzehnte geächtet.

In den letzten Jahren begann man - vor dem Hintergrund der Suche nach erneuerbaren und nachhaltigen Ressourcen wieder vermehrt Hanf zu kultivieren. Im Folgenden möchte ich zehn Verwendungsmöglichkeiten von Hanf aufzeigen - vielleicht sind einige für Dich Ansporn dadurch synthetische Produkte aus Deinem Alltag durch umweltfreundliche zu ersetzen!

(1) Hanf in Kleidung und Textilien
Über viele Jahrhunderte wurden Hanffasern für die Herstellung von Kleidung und Textilien verwendet, auch Segel, Seile und weiche, bequeme Kleidung kann so erzeugt werden.
Der Anbau von Hanf ist weit weniger wasserintensiv und Hanf wächst schnell. Hanftextilien halten lange und sind oft von höherer Qualität als Baumwolle. Im Schnitt kostet Hanfkleidung mehr, kann aber dazu beitragen die äußerst zerstörerischen Auswirkungen des Baumwollanbaus zu verringern.

(2) Hanfpapier
Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden rund 90 % des weltweiten Papiers aus Hanf erzeugt. Die dafür benötigte Zellulose kann statt aus Holz auch aus Hanf gewonnen werden. Hanfpapier ist stabiler und länger haltbar als jenes aus Holz und kann als Folge auch häufiger wiederverwertet werden.

(3) Kunststoff
Kunststoffe stellen ein großes Umweltproblem dar - vor allem auch weil sie nicht oder nur über Jahrhunderte abgebaut werden können. Aus der pflanzlichen Zellulose des Hanfs können hingegen "Bio"-Kunststoffe erzeugt werden die vollständig abgebaut werden können. Es ist bekannt, dass Henry Ford ein Auto aus Hanfplastik gebaut hat, das sogar sicherer und billiger in der Erzeugung wie herkömmliche war.

(4) Hanf im Bauwesen
Hanf hat das Potential das Bauwesen zu revolutionieren. "Hemptcrete" ist eine Betonrezeptur mit Hanf, die sich hervorragend für den Bau von Wänden und Fundamenten eignet und sieben Mal stärker ist als Beton und dabei nur halb so schwer. Hemptcrete ist umweltfreundlich, derzeit aber noch teurer als normaler Beton.

(5) Hanf im Wellnessbereich
Sowohl Hanföl als auch CBD-Öl (nicht psychoaktiv) können täglich konsumiert werden, um die Ernährung zu verbessern und das Wohlbefinden und innere Gleichgewicht zu unterstützen. Hanföl ist sehr nahrhaft und kann in der Hautpflege und zum Kochen verwendet werden.

(6) Hanf für Kosmetik und Hautpflege
Hanf hat viele natürliche Nährstoffe, Öle und Mineralien die Haut und Haaren zuträglich sind - daher verwendet man Hanf für die Herstellung von Anti-Aging-Cremen, Hautreinigern, Rasurprodukten, Sonnencremen und für die Haarpflege.

(7) Hanf zur Kraftstofferzeugung
Hanf kann zur Erzeugung von Biodiesel und somit als umweltfreundliche Alternative von fossilen Treibstoffen verwendet werden. Es ist naheliegend, dass große Ölkonzerne versuchen das Aufkommen solcher Alternativen zu unterdrücken und ihre Produkte zur einzigen Option zu machen.
Dabei bietet Kraftstoff aus Hanf viele Vorteile:
- Unabhängigkeit: Hanf kann (beinahe) überall angebaut werden
- Hanftreibstoff kann selbst (zu Hause) erzeugt werden
- Keine Engpässe - Hanf ist eine erneuerbare, nachwachsende Ressource
- Ungiftig - die Verarbeitung von Hanf ist im Vergleich zu jener von fossilen Quellen unschädlich.

(8) Hanf zur Bodenverbesserung
Hanf ist als Kulturpflanze widerstandsfähig und robust. Dadurch gedeiht er auch oft in unwirtlichen Gegenden. Böden können durch diesen Anbau "gereinigt" werden (Biomediation) und so den Boden für den nachfolgenden Anbau anderer Pflanzen aufbereiten und verbessern. Dadurch kann mit dazu beigetragen werden, Engpässen an Anbauflächen vorzubeugen.

(9) Hanf als Nahrungsmittel
Hanf wird seit Jahrhunderten als Nahrunsmittel eingesetzt.
Hanfsamen sind sehr nahrhaft und enthalten viel Fettsäuren, Aminosäuren und Proteine. Als Folge davon werden sie teils als sogenanntes "Superfood" bezeichnet. Hanfsäfte-, -smoothies, Hanftee oder Hanf in Müslis sind ebenso sehr nahrhaft.

(10) Hanf als Tierfutter
Der hohe Nährwert von Hanf begründet auch seine hervorragende Eignung als Tierfutter.
Hanfsamen eignen sich hervorragend für Samenmischungen von Wildvögeln und liefern somit reichlich Energie. Studien von Vögeln, deren Nahrungsangebot um Hanfsamen erweitert wurde, zeigen eine um 10 - 20 % erhöhte Lebensdauer, mehr Nachkommenschaft und ein gesünderes Federkleid.

Hanfsamenkuchen, die als Nebenprodukt in der Hanfverarbeitung anfallen, können an Nutztiere verfüttert werden.

Insgesamt ergeben sich ausgehend von der jahrhundertelangen Verwendung von Hanf noch weitere Verwendungszwecke, wozu teils auch intensiv geforscht wird, wie:
Tierstreu, Tauerzeugung, Möbelbau, Hanf-Batterien